Mitgliederbeiträge

Die Mitgliedschaft beträgt für 
Swiss Life Mitarbeitende
Festangestellte sowie befristet angestellte Mitarbeitende der Swiss Life Gruppe (jeweils ab Eintrittsdatum) und Mitarbeitende von Generalagenturen (nachfolgend gesamthaft «Firma» genannt), die eine oder mehrere der gemäss Art. 3a) zugelassenen Sportarten aktiv ausüben.
CHF 110.00
Lernende bis zum 21. Lebensjahr (Juniorenmitglied)
Festangestellte sowie befristet angestellte Mitarbeitende oder Auszubildende, die das 20. Altersjahr noch nicht vollendet haben.
CHF 80.00
Swiss Life Pensionäre
Pensionierte Mitarbeitende der Swiss Life Gruppe.
CHF 110.00
Externe Mitglieder (Clubsportarten/Sektionen)

1. Mitarbeitende externer Firmen, welche mehrheitlich für Swiss Life arbeiten, können dem Sportclub als externe Mitglieder beitreten.

2. Personen können auf Antrag als Mitglieder zugelassen werden, falls dies den Interessen des Sportclubs bzw. den Sektionen zugutekommt. Dies ist insbesondereder Fall bei:- Gewährleistung des Spiel- und Trainingsbetriebs bei Mannschaftssportarten,- Ausübung einer wichtigen Funktion innerhalb einer Sektion. Der Entscheid über die Aufnahme eines externen Mitgliedes bzw. Ablehnung eines Antrags gem. Art. 5 e) Ziff. 2. wird von der Sektionspräsidentin/vom Sektionspräsidenten zusammen mit dem engeren Vorstand gefällt. Der engere Vorstand kann Richtlinien erlassen, welche die Voraussetzungen für Aufnahmen unter Wahrung der Interessen des Sportclubs regeln. Externe Mitglieder gemäss dieser Ziff. 2 sind berechtigt, die angebotenen Sektionssportarten auszuüben. Die Nutzung des Inhouse-Fitness, der Angebote sowie der polysportiven Aktivitäten sind den Mitgliedern gemäss Art. 5 a)-d) sowie Art. 5 e) Ziff. 1 vorbehalten.
CHF 180.00
Der Beitrag versteht sich pro Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) und verlängert sich automatisch, sofern diese nicht bis am 30. November schriftlich gekündigt wurde. 

Anmeldung Sportclub

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